Login  |  Registrieren

BGBl. Teil 1: Nr. 63 (2012) - OffeneGesetze.de – Freier ...

9. Betäubungsverfahren für Fische Für die Betäubung von Fischen sind folgende Verfahren zulässig: 9.1 Elektrobetäubung, 9.2 stumpfer Schlag auf den Kopf, 9.3 Kohlendioxidexposition bei Salmoniden, 9.4 Verabreichung eines Stoffes mit Betäubungseffekt, ausgenommen Stoffe wie Ammoniak, die gleichzeitig dem Entschleimen dienen.

Alexa Traffic


Listing Links